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ALLGEMEINES STRAFRECHT

Das Allgemeine Strafrecht umfasst all das, was man für gewöhnlich unter Strafrecht versteht. Dazu gehören im Wesentlichen Verstöße gegen Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB): Vom Diebstahl bis zum Raub, von Nötigung bis Erpressung, von Körperverletzung bis hin zum Mord. Auch Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung sind im StGB normiert. Das Allgemeine Strafrecht bildet das Kernstück der Verteidigertätigkeit. Viele Spezialmaterien weisen zudem in der Regel einen Bezug zum Allgemeinen Strafrecht auf. Es ist dabei so vielfältig und bunt wie das Leben selbst.

Mögliche Vorwürfe:

- zwei betäubungsmittelabhängige Obdachlose entwenden in einer Drogerie mehrere Flaschen Parfüm zum Weiterverkauf, sie werden wegen gewerbsmäßigem Diebstahl angeklagt

- eine Gruppe junger Männer überfällt mit Schreckschusspistole im Anschlag einen Juwelier und erbeutet Uhren im Wert von mehreren tausend Euro, es wird wegen besonders schweren Raubes ermittelt,

- im Nachgang eines Fußballspiels kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Anhängern zweier rivalisierender Fangruppen, der Vorwurf lautet Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei

- Eine Familie fühlt sich durch den Lebensstil ihrer Tochter in der Ehre verletzt und lässt sie durch deren jüngsten Bruder töten. Die Anklage erfolgt wegen Mord.


Im Rahmen meiner Verteidigertätigkeit habe ich von kleineren strafrechtlichen Vorwürfen beim Amtsgericht bis hin zu Schwurgerichts- und Revisionsverfahren die gesamte Bandbreite des Allgemeinen Strafrechts kennengelernt. Wie auch immer der Vorwurf gegen Sie lauten soll, Sie können mit meiner vorurteilsfreien Unterstützung rechnen. Daher schließe ich keinerlei Deliktsgruppen bei meiner Tätigkeit pauschal aus.

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