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KOSTEN

Eine gute Strafverteidigung kostet Geld. Zur angemessenen Vergütung meiner Tätigkeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es können Pauschalhonorare oder in komplexen Verfahren eine Abrechnung nach Zeit vereinbart werden. Die Frage hängt letztlich vom Einzelfall ab. In jedem Fall aber werden Sie von Anfang an über meine Kostenstruktur aufgeklärt und behalten stets die Kontrolle.



Im Strafverfahren gibt es leider keine Prozesskostenhilfe, sondern nur die Pflichtverteidigung. Dabei streckt der Staat die Vergütung des Anwalts für den Beschuldigten vor. Im Falle eines Freispruchs trägt der Staat diese Kosten, im Falle einer Verurteilung nicht. Zu einem funktionierenden rechtsstaatlichen Verfahren gehört die Pflichtverteidigung dazu. Deshalb übernehme ich selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen. Allerdings reichen die Pflichtverteidigergebühren häufig nicht aus, um Ihnen eine angemessene Strafverteidigung zu gewährleisten. Insbesondere im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht kann mit den Pflichtverteidigersätzen eine Vertretung im Ermittlungsverfahren kaum kostendeckend finanziert werden.



Wichtig zu wissen: Entgegen eines weitverbreiteten Vorurteils übernehmen Rechtschutzversicherungen durchaus auch das Honorar eines Strafverteidigers, sofern ein sogenannter erweiterter Strafrechtsschutz besteht. Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gerne.

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