Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht - Dipl.-Pol.
BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT UND KONSUMCANNABISGESETZ
Nicht alle Drogen sind gleich. Einige sind legal, viele werden illegalisiert. Dabei ist es nicht unbedingt die Schädlichkeit einer bestimmten Substanz, die deren Verbot begründet. Vielmehr sind bestimmte Formen des Rausches, etwa der Alkoholkonsum, gesellschaftlich und politisch anerkannt, und andere nicht. Dem Menschen werden nur ausgewählte Formen des selbstschädigenden Verhaltens zugestanden.
Das Betäubungsmittelgesetz regelt zunächst einmal die Art und Weise, wie mit als Rauschmitteln eingestuften Substanzen verfahren werden darf. Es enthält aber auch Strafvorschriften, die im Wesentlichen den kompletten Umgang mit Drogen, außer deren Konsum, bestrafen. Strafbar ist beispielsweise der unerlaubte Besitz, der Erwerb, die Einfuhr, der Handel, die Herstellung oder die schlichte Weitergabe von Betäubungsmitteln. Da ein Konsum von Drogen meist ohne eine der vorgenannten Handlungen gar nicht möglich ist, wird letztendlich auch der Konsum als solcher faktisch mitbestraft. Trotz der strengen Regelungen besteht in allen gesellschaftlichen Milieus eine hohe Nachfrage nach illegalisierten Drogen. Entsprechend groß und lukrativ ist der Betäubungsmittelmarkt. Verfahren aus dem Bereich der Drogenkriminalität richten sich hierbei sowohl gegen die Anbieter als auch gegen die Abnehmer von Rauschmitteln. Manche Fälle sind Bagatellen, andere wiederum bewegen sich im Bereich der so genannten organisierten Kriminalität. Hier sorgten in den letzten Jahren insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten Kryptohandys (EncroChat, SKY-ECC und ANOM) für große mediale Aufmerksamkeit.
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis weitgehend liberalisiert. Insbesondere der Besitz zum Eigenbedarf ist nunmehr – eingedenk der gesetzlichen Mengengrenzen – legal. Gleichzeitig stellt das KCanG die Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Verteidigung vor neue Herausforderungen. Denn das KCanG kennt weiterhin zahlreiche neue Straf- und Bußgeldvorschriften. Diese sind gegenüber den alten Regelungen aus dem BtMG in mancher Hinsicht deutlich entschärft worden, so etwa beim bewaffneten Handeltreiben oder der Einfuhr nicht geringer Mengen. Gleichwohl gibt es weiterhin Straftatbestände mit einen beachtlichen Strafrahmen, z. B. dann, wenn Minderjährige involviert sind. Die Rechtsprechung zum KCanG entwickelt sich in vielen juristischen Fragen noch.
Mögliche Vorwürfe:
- Eine psychisch und physisch Drogenabhängige erwirbt im Frankfurter Bahnhofsviertel mehrere Heftchen mit Heroin.
- Eine Krankenpflegerin entwendet aus der Klinik mehrere Fentanyl-Pflaster und verkauft diese gewinnbringend weiter.
- Ein Straßenverkäufer wird mit mehreren Plomben Crack und einem Klappmesser erwischt.
- Ein Drogenkurier führt 15 kg Marihuana nach Deutschland ein.
- Eine international agierende Gruppierung organisiert über mehre Zwischenstationen die Einfuhr von 300 kg Kokain nach Deutschland.
Bei der Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen und bei Verstößen gegen das KCanG kommt es auf die Schwere des Falls an. Bereits im Ermittlungsverfahren lässt sich eine Menge erreichen. Gerade im Bagatellbereich können viele Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden. Nebenbei muss aber auch der mögliche Entzug der Fahrerlaubnis im Blick behalten werden. Anders im Bereich organisierter Kriminalität: Hier müssen in der Hauptverhandlung offensiv alle prozessualen Register zur Verteidigung der Angeklagten ergriffen werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Ermittlungsarbeit der Polizei zu legen. Im Zuge des Ermittlungseifers legt diese die rechtsstaatlichen Grundsätze gerne nur allzu großzügig aus.
Schon im Referendariat konnte ich ausführlich Einblicke in die gerichtliche Praxis des Betäubungsmittelstrafrechts gewinnen, da ich in der hierfür zuständigen Spezialabteilung am Frankfurter Amtsgericht tätig war. Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit habe ich verschiedenste Betäubungsmittelverfahren, darunter auch Umfangsverfahren und solche im Zusammenhang mit der Verwendung von Kryptohandys betreut.