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POLITISCHES STRAFRECHT / NEBENKLAGE

Das Strafrecht ist immer politisch. Unabhängig davon, was konkret unter Strafe gestellt wird, es ist das Resultat eines politischen Prozesses. Und obwohl die Kriminalitätsrate seit Jahren sinkt, werden das Strafgesetzbuch und die Nebengesetze regelmäßig um weitere Straftatbestände ergänzt. Das Strafrecht wird dabei grundsätzlich als Steuerungsinstrument missverstanden um bestimmte gesellschaftliche Probleme zu regulieren.

Es gibt aber auch eine Reihe von Delikten, die vermehrt in politischen Zusammenhängen begangen werden. Wenn beispielsweise bei einer Demonstration Flaschen in Richtung der Staatsgewalt geworfen werden oder das lokale Büro einer rechtsextremen Partei mit Farbe beschmiert wird, kann auch die Tat als solche politisch sein. Man spricht dann von „unechten“ Staatsschutzdelikten.


Die „echten“ Staatsschutzdelikte betreffen dagegen unmittelbar staatsgefährdende Straftaten, etwa Hochverrat oder Spionage. Konkret sind aber insbesondere politische Gruppierungen von links bis rechts, mit islamistischem Hintergrund oder mit Bezug zur organisierten Kriminalität von Strafverfolgung in diesem Feld betroffen, beispielsweise wegen der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zählen zu den Staatsschutzdelikten.



Mögliche Vorwürfe:


- Im Morgengrauen versammelt sich eine Nachbarschaftsinitiative vor einem Wohnhaus und hindert die Polizei daran, einen Bewohner abzuschieben.

- Auf einer Demo wird eine Teilnehmerin von der Polizei unvermittelt ins Gesicht geschlagen und wehrt sich mit Händen und Füßen– sie aber wird wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

- Eine Studierendeninitiative sammelt im Rahmen eines Soli-Konzerts Geld für eine Partei, die im Ausland als terroristische Vereinigung eingestuft wird.


Bei der Bearbeitung von Straftaten mit politischem Bezug ist zu beachten, dass die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich einen kaum vergleichbaren Vertrauensvorschuss genießen. Die Unschuldsvermutung gilt insoweit faktisch nur eingeschränkt. Wer wegen eines Staatsschutzdeliktes oder einer politischen Tat angeklagt wird, ist eben nicht nur Angeklagter, sondern immer auch „Feind“ der Rechtsordnung. Umso wichtiger ist es, prozessuale Rechte konsequent zu nutzen, aber auch individuelle politische Motivlagen nachvollziehbar zu präsentieren. Es reicht nicht aus, nur die Rechtslage zu kennen. Ihr Anwalt sollte auch in politischen Fragen versiert sein. In diesem Bereich mache ich allerdings eine Ausnahme: Verteidigungsanfragen mit einem rechtsextremen oder antisemitischen Hintergrund übernehme ich nicht.

In eng beschränkten Fällen übernehme ich auch die Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren, soweit diese Opfer von rassistisch motivierten Angriffen oder Übergriffen der Staatsgewalt sind.


Als Rechtsanwalt und Diplom-Politologe bringe ich die entsprechende praktische aber auch theoretische Kompetenz mit, um Sie in Verfahren mit politischem Bezug konsequent zu verteidigen oder in der Nebenklage zu unterstützen. 

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