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WIRTSCHAFTS- UND STEUERSTRAFRECHT

Wirtschaftsstrafrecht ist der Oberbegriff für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben begangen werden. Dazu gehören Betrug, Geldwäsche, Korruption oder Untreue, aber auch Spezialmaterien wie Insiderhandel oder Insolvenzdelikte bis hin zu Umweltstraftaten. Unter dem Begriff des Steuerstrafrechts werden sanktionsbewerte Verstöße gegen die Steuergesetze zusammengefasst. Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen: Sowohl den Ein-Mann-Betrieb als auch die Vorstände börsennotierter Unternehmen.

Manchmal werden Straftaten unentdeckt in einem an sich legalen Betrieb begangen, manchmal wird aber bereits mit der wirtschaftliche Betätigung als solcher ein illegaler Zweck verfolgt. Ermittlungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergeben sich nicht nur aus dem klassischen Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Steuerstraftaten kommen häufig als Annexdelikte im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich in Betracht. Mitunter dienen vermeintliche steuerstrafrechtliche Verstöße den Ermittlungsbehörden als letzte Möglichkeit einen Strafvorwurf zu konstruieren.


Mögliche Vorwürfe:


- Im Rahmen eines ausgeklügelten Systems wird ein Vermittlungsunternehmen aufgebaut, das Auftragsvermittlungen für Handwerker verspricht. Bis auf den Inhaber werden alle geprellt. Die Mitarbeiter, die unwissend den Betrieb am Laufen halten, bekommen keinen Lohn, die Handwerker, die eine Vermittlungspauschale vorleisten, erhalten keine Aufträge. Vorwurf: Betrug.

- Im Zuge von Personalknappheit stellt ein Krankenhaus selbständige Pflegefachkräfte ein, die Rentenversicherung geht von einer Scheinselbstständigkeit aus und leitet die Information an den Zoll weiter. Im Anschluss wird gegen die Personalverantwortlichen wegen Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen ermittelt.

- Der Wirt einer Kneipe verzettelt sich wirtschaftlich vollkommen. Obwohl die Zeichen schlecht stehen, glaubt er an die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Betriebes. Deshalb zeigt er trotz Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft klagt wegen Insolvenzverschleppung an.

- Im Rahmen eines Servicefirmenkonstruktes sollen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, sondern gleichzeitig im großen Umfang Lohnsteuer hinterzogen worden sein.

- Abgaben eines Etablissements nach dem Düsseldorfer-Verfahren werden durch die örtlichen Finanzbehörden als zu gering eingestuft - es kommt u. a. zu einem Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung. 


Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist vor allen Dingen Arbeit im Ermittlungsverfahren. In kaum einem anderen Teilgebiet des Strafrechts kann man auf ein vergleichbar offenes Ohr der Staatsanwaltschaft hoffen. Schon aufgrund berufsrechtlicher Konsequenzen, aber auch wegen der potentiellen Rufschädigung eines Unternehmens muss stets versucht werden, eine öffentliche Hauptverhandlung durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft zu verhindern.


Schon während des Referendariats hatte ich Gelegenheit, die Arbeit der Staatsanwaltschaft in wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen kennenzulernen, da ich eine Station bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt am Main absolvierte. Auch im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit war ich von Anfang an mit der Verteidigung wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte, auch mit steuerstrafrechtlichem Bezug, betraut. Ich übernehme in diesem Feld sowohl die Individualverteidigung, als auch – in geeigneten Fällen – die Unternehmensvertretung.

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