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ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ordnungswidrigkeiten sind weit mehr als Falschparken oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Unter Ordnungswidrigkeiten werden Verstöße gegen das Ordnungsrecht zusammengefasst, die letztlich zu unerheblich sind, um sie mit einer Strafe im juristischen Sinne zu belegen. Statt einer Strafe steht dann ein Bußgeld im Raum. Bußgeldvorschriften finden sich in vielen Gesetzen. Manchmal kann man mit ihnen rechnen, manchmal sind sie so überraschend wie absurd. So kann eine Ordnungswidrigkeit zum Beispiel darin bestehen, ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus im Detail inadäquat zu restaurieren.


Mögliche Vorwürfe:


- Bei einem Außentermin verliert eine Mitarbeiterin ihren Arbeitslaptop mit wichtigen Kundendaten – der Arbeitgeber meldet diesen Vorfall nicht der zuständigen Datenschutzbehörde.

- In einer stationären Pflegeeinrichtung nehmen Pflegekräfte von den Bewohnern Geschenke und Trinkgelder an.

-  Bei der Einreise nach Deutschland führt eine Person über 10.000 Euro Bargeld ein.

- In einem Restaurant wird gegen diverse Hygienevorschriften verstoßen.

Das Fatale bei Ordnungswidrigkeiten ist, dass Bußgelder zwar individuell weniger gravierend sind als eine Geldstrafe, sie mitunter aber ruinös hoch angesetzt sein können. Im neuen Datenschutzrecht etwa können in Extremfällen Geldbußen im Millionenbereich verhängt werden.

Aus zwei weiteren Gründen sollten Ordnungswidrigkeiten nicht unterschätzt werden: Sie können einerseits, im Gegensatz zu einer Strafe, auch direkt gegen ein Unternehmen verhängt werden. Andererseits führen schon Geldbußen über 200 Euro zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister. Häufen sich dort die Einträge, kann die zuständige Behörde schlimmstenfalls die Gewerbeerlaubnis entziehen. Daher sollte schon bei der ersten Anhörung die Kommunikation mit den zuständigen Verfolgungsbehörden gesucht werden. Häufig lassen sich bereits durch ein klärendes Telefonat mit der Behörde zunächst gravierend anmutende Verstöße relativieren.

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