top of page

MEDIZINSTRAFRECHT

Medizinstrafrecht ist der Sammelbegriff für jene Straftaten, die einen Bezug zum Gesundheits- und Pflegewesen aufweisen. Es ist vereinfacht ausgedrückt Branchenstrafrecht. Betroffen sein können Ärztinnen, Apotheker, Pflegekräfte aber auch Psychiater oder Psychologinnen. Ermittlungen in diesem Feld könnten vielfältiger kaum sein. Sie betreffen zunächst den klassischen Vorwurf eines Behandlungs- oder Pflegefehlers. Hinzu kommen aber vermehrt wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren, die zumeist einen mutmaßlichen Abrechnungsbetrug, Korruption oder Untreue zum Gegenstand haben. Darüber hinaus können auch medizinrechtliche Spezialgesetze Strafvorschriften enthalten, so etwa im Arzneimittel- oder Medizinprodukterecht.


Mögliche Vorwürfe:


- Der suizidale Patient eines Psychiaters nimmt sich das Leben – die Angehörigen erstatten Anzeige wegen fahrlässiger Tötung.

- In einer Einrichtung der Altenpflege fallen Verletzungen bei mehreren Bewohnerinnen auf, der diensthabende Pfleger wird wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt.

- Die Spezialstaatsanwaltschaft ermittelt wegen Betruges gegen einen ambulanten Pflegedienst, der über Jahre hinweg Leistungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen falsch abgerechnet haben soll.

-  Die Zusammenarbeit einer Apotheke und einer Arztpraxis wird nicht als wirtschaftlich zulässige Kooperation, sondern als illegale Korruption eingestuft. Ermittelt wird wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.


Medizinstrafrechtliche Fälle erfordern ein hohes Maß an Sensibilität. Zum einen muss schon aus Gründen der Reputation eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht in jedem Fall vermieden werden. Selbst ein Freispruch kann oftmals die Rufschädigung durch ein Strafverfahren nicht im gewünschten Maße ausgleichen. Schon deshalb muss bereits so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren mit der Verteidigung begonnen werden. Zum anderen müssen auch die teils gravierenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick genommen werden. Denn im schlimmsten Fall drohen der Entzug der Approbation, der Berufsbezeichnung oder der Zulassung.

Aufgrund meiner Erfahrung im strafrechtlichen Dezernat einer mittelständischen Kanzlei mit dem Schwerpunkt Medizin- und Pflegerecht bringe ich jene Erfahrung mit, die Sie für die diskrete Bearbeitung derartiger Fälle benötigen. Ich publiziere regelmäßig im Rahmen journalistischer und wissenschaftlicher Beiträge zum Thema Strafrecht in Medizin und Pflege. Weitere Informationen hierzu unter: www.pflegeverteidiger.de 

bottom of page