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VERKEHRSSTRAFRECHT

Ein wesentlicher Teil der Straftaten findet im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto oder dem Fahrrad statt. Das kann eine Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt, aber auch eine fahrlässige Tötung aufgrund eines riskanten Überholmanövers sein. Der Trend von Gesetzgebung und Rechtsprechung geht dahin, Verkehrsverstöße zumindest dann verschärft zu bestrafen, wenn diese durch oder innerhalb der so genannten „Raserszene“ begangen werden. Ein Autorennen durch die Innenstadt kann nach dem BGH im Einzelfall einen Mord darstellen.


Mögliche Vorwürfe:


- Eine Studentin fährt mit 2 Promille auf dem Fahrrad von einer WG-Party nach Hause. Sie stürzt vom Rad und bricht sich den Arm. Das Krankenhaus informiert die Polizei und die Studentin sieht sich mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr konfrontiert.

- Ein 18-jähriger Schüler übt auf einem abgelegenen Waldweg mit seinem Vater für die bevorstehende Fahrprüfung. Sie werden von der Polizei erwischt. Ermittelt wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

- Ein LKW-Fahrer blickt beim Rechtsabbiegen nicht in den Spiegel und erfasst eine Radfahrerin, die an der Unfallstelle verstirbt. Er wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.


Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen müssen immer auch die Nebenfolgen beachtet werden: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Diese können für Personen, die für die Arbeit dringend auf ein Auto angewiesen sind, sogar existenzielle Folgen haben.

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